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Tipps der Woche: Lohnabrechnung

Tipp Lohnabrechnung: Abrechnen von Pfändungen mit dem Erweiterungsmodul

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Haben Sie regelmäßig die Aufgabe, Pfändungen abzurechnen? Dann erleichtert Ihnen das Erweiterungsmodul „Pfändung“ die Arbeit. Es ermittelt den zu pfändenden Betrag automatisch, weist ihn auf der Verdienstabrechnung als Nettoabzug aus und erstellt Zahlungsträger für die Abwicklung der Zahlung. Ideal zum Verwalten mehrerer Pfändungen ist das „Pfändungsjournal“. Zu finden unter „Auswertungen/zusätzliche Auswertungen“ bietet es Ihnen einen tabellarischen Überblick über alle laufenden und getilgten Pfändungen.

Voraussetzung für die korrekte Abrechnung ist die Erfassung des Pfändungsbeschlusses in den „Personalstammdaten“. Nach Freischalten des Erweiterungsmoduls steht Ihnen dort unter den „Abrechnungsgrundlagen“ das Arbeitsgebiet „Pfändungen“ zur Verfügung. Der Pfändungsbeschluss, der Ihnen vom Gericht zugestellt wird, enthält alle wichtigen Angaben zum Gläubiger, die Art der Pfändung, Arbeitgebergebühren und Pfändungsfreigrenzen.

Der Pfändungsbetrag wird auf Grundlage dieser Angaben ermittelt und erscheint als Nettoabzug auf der Verdienstabrechnung.