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Für die Abrechnung von steuerfreien Verpflegungszuschüssen stehen Ihnen die folgenden internen Lohnarten VPZT, VPZM und VPZU zur Verfügung. Sollte Ihnen diese nicht ausreichen, haben Sie jetzt die Möglichkeit, eigene Lohnarten für die Abrechnung von Verpflegungszuschüssen anzulegen. Hierzu legen Sie eine Lohnart neu an, schlüsseln diese als Nettobezugslohnart und ordnen dieser dann unter Zeitabhängige Daten auf der Registerkarte Vorgaben im Feld Entgelttyp das Kennzeichen 'Verpflegungszuschuss' zu. Dies führt dazu, dass die entsprechenden Beträge im Lohnkonto und der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden.

