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Arbeitgeber müssen in den Meldeverfahren zur Sozialversicherung ab 2018 eine Absendernummer des Datenübermittlers verwenden. Als Absendernummer kann die Betriebsnummer des Datenübermittlers verwendet werden oder die beim Trustcenter der Informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) beantragte gesonderte Absendernummer. Die Betriebsnummer des Datenübermittlers ist bereits in der alten Version der Lohnanwendung im Arbeitsgebiet Extras / Einstellungen / Versand über Dienstprogramm / Absenderinformationen hinterlegt.
Diese von Ihnen angegebene Betriebsnummer wird übernommen und in der neuen Version 2.90 der Lohnanwendung im Feld Absendernummer angezeigt.
