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HS Lohnabrechnung - Software für Gehaltsabrechnung und Personalabrechnung

Tipp Lohnabrechnung: Anlegen einer neuen Berufsgenossenschaft

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Wenn eine Berufsgenossenschaft eine neue Betriebsnummer erhalten hat, so muss diese Berufsgenossenschaft mit der neuen Betriebsnummer neu angelegt werden.
Zuerst sollte hierfür die aktuelle SV-Stammdatendatei über das Menü Datei / Datenimport / SV-Stammdatendatei... importiert werden. In der SV-Stammdatendatei sind die Gefahrentarifstellen und auch Fusionen der Berufsgenossenschaften enthalten. Anschließend sollte in den Stammdaten der alten Berufsgenossenschaft geprüft werden, ob diese evtl. mit einer anderen Berufsgenossenschaft fusionierte. In diesem Falle ist bei BG-Fusion ein Haken gesetzt. Sollte die Berufsgenossenschaft fusioniert haben, so muss ebenfalls eine neue Berufsgenossenschaft mit der neuen Betriebsnummer angelegt werden.

Anlegen einer neuen Berufsgenossenschaft - Schritt 2

Anschließend wird die neu angelegte Berufsgenossenschaft mit einem neuen Zeitraum unter Stammdaten / Weitere Stammdaten / Firma / SV-Daten in den Firmenstammdaten hinterlegt. Der neue Zeitraum sollte hier auch der tatsächlichen Gültigkeit der neuen Betriebsnummer entsprechen.

Anlegen einer neuen Berufsgenossenschaft - Schritt 2

Zum Schluss muss die neu angelegte Berufsgenossenschaft nur noch bei den Mitarbeitern im Personalstamm hinterlegt werden.