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HS News Gesetzliches Wissenswertes

Tipp: Archivierung nach GdPdU mit der AO-Schnittstelle

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Bei einer Steuerprüfung werden die Daten für die Anwendung HS Personalwesen / HS Personalabrechnung meist nach GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) archiviert gefordert. Die Archivierung erfolgt mit dem Dienstprogramm AO-Schnittstelle und kann zu einem beliebigen Zeitpunkt erfolgen.

Um zu archivieren, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Öffnen Sie über Start / Programme / HS Dienstprogramme das Dienstprogramm AO-Schnittstelle.
  2. Gehen Sie in das Menü Datei / Archivierung / Durchführen.
  3. Wählen Sie, falls erforderlich, zunächst die Anwendung, anschließend die Datenquelle und damit die Firma, für die Sie die Archivierung durchführen wollen und melden sich mit Ihrem Benutzer an.
  4. Öffnen Sie das zu archivierende Wirtschaftsjahr mit einem Doppelklick und gehen Sie auf 'Sofort archivieren'.
  5. Anschließend wird das Protokoll gedruckt, welches Sie unterschreiben müssen. Hier ist zusätzlich der Pfad notiert, unter dem die Daten abgespeichert wurden.

Hinweis: Bevor Sie die Archivierung durchführen, sollten alle relevanten Daten der zu archivierenden Abrechnungsmonate im Lohnprogramm erfasst und berechnet sein. Falls Daten für die bereits archivierten Zeiträume nacherfasst werden müssen, können Sie die Archivierung erneut durchführen. Dabei werden die Daten immer vollständig neu archiviert.