HS Produkte
Sie setzen das Erweiterungsmodul DATEV Datei-Schnittstelle oder DATEVconnect ein und arbeiten in Ihren Belegen mit dem Feld Auftragsnummer? Dann ist diese neue Option für die Belegübergabe an eine Rechnungswesen-Anwendung möglicherweise von Interesse für Sie:
Ab Version 3.20 von HS Auftragsbearbeitung für DATEV / HS Auftragsmanager für DATEV kann die Beleg-Auftragsnummer per Belegabschluss an das Belegfeld 1 Ihrer Rechnungswesen-Anwendung übergeben werden.
Sie gehen folgendermaßen vor:
- Öffnen Sie die Firmenstammdaten unter: Stammdaten / Weitere Stammdaten / Firma / Beleg / Buchungsangaben und aktivieren Sie das Kontrollkästchen Wenn vorhanden, die Auftragsnummer bevorzugt in Belegfeld 1 übergeben
- Falls Sie anschließend die Einstellungen zur Auftragsnummer prüfen möchten, klicken Sie auf den Link Siehe zur Auftragsnummer auch Bereich Auftragsnummer, um dorthin zu wechseln. Ggf. von den Firmenstammdaten abweichende Einstellungen prüfen Sie je Belegart auf der Registerkarte Belegnummernvergabe
- Hinweis: Um Ihnen das Auffinden von Belegen im Buchungsprotokoll zu erleichtern, wird mit Aktivierung der Einstellung neben der Belegnummer zusätzlich die Auftragsnummer angezeigt

Bei Einsatz des Erweiterungsmodules Provision
- Bitte beachten Sie: Die Übergabe der Auftragsnummer in das Belegfeld 1 kann nur erfolgen, wenn Sie für den Zeitpunkt der Provisionsberechnung eines Verkaufsbeleges die Option Nach Fortschreibung gewählt haben
- Hintergrund: Mit der Option 'Nach Fortschreibung und Ausgleich des zugehörigen OP' kann der ausgeglichene Posten im Rechnungswesen nicht mehr dem Beleg aus der Auftragsbearbeitung zugeordnet werden, denn die Belegnummer ist im Rechnungswesen nicht mehr vorhanden. Da Auftragsnummern nicht zwangsläufig eindeutig sind, würde es mit dieser Option bei einem Abgleich der Auftragsnummer zu einem Fehler in der Provisionsabrechnung kommen
- Passen Sie daher die Einstellung ggf. an unter: Firma / Erweiterungsmodule / Provision / "Legen Sie fest, wann ein Verkaufsbeleg für die Provisionsabrechnung berücksichtigt werden soll"
