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HS Lohnabrechnung - Software für Gehaltsabrechnung und Personalabrechnung

Tipp: Begrenzung der Entgeltfortzahlungserstattung durch die Beitragsbemessungsgrenze

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Die Erstattung der Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit von Arbeitnehmern erfolgt in Höhe von maximal 80 % des fortgezahlten Entgelts und der darauf entfallenden Arbeitgeberanteile zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Die Höhe der Erstattung wird in der Regel durch die jeweiligen Krankenkassen auf die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung beschränkt.
Der GKV-Spitzenverband hat dazu ergänzend am 24.10.2012 eine Regelung zur Berechnung des erstattungsfähigen Entgelts bei Entgeltfortzahlung in Teilmonaten bei Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze vorgelegt.
Ist bei der entsprechenden Krankenkasse eine Begrenzung des erstattungsfähigen Betrags auf die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung vorgesehen, ist das erstattungsfähige Arbeitsentgelt entsprechend den Grundsätzen bei der Beitragsberechnung für Mehrfachbeschäftigte zu ermitteln. Dazu sind das im maßgebenden Monat tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt und die Entgeltfortzahlung nach dem Verhältnis ihrer Höhe so zueinander zu vermindern, dass sie zusammen höchstens die Beitragsbemessungsgrenze erreichen.
Eine Begrenzung des erstattungsfähigen Arbeitsentgelts auf ein 1/30 der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze für den Kalendertag findet somit nicht statt!

Die Berechnung der Erstattung der Entgeltfortzahlung bei Mitarbeitern deren Verdienst oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze RV liegt wird wie folgt berechnet:

Monatliches Arbeitsentgelt
Arbeitstage x Kranktage = Entgeltfortzahlung

Entgeltfortzahlung x Beitragsbemessungsgrenze RV
Monatliches Arbeitsentgelt = Berücksichtigungsfähiges Arbeitsentgelt

Berücksichtigungsfähiges Arbeitsentgelt x % Erstattungssatz = Erstattungsfähiger Betrag


Beispiel:
Monatliches Arbeitsentgelt = 6.720,00 €
Arbeitstage im betreffenden Monat = 21 Arbeitstage
Krankheitsbedingter Arbeitsausfall = 5 Kranktage
Erstattungssatz der Krankenkasse = 80 %
Beitragsbemessungsgrenze RV für 2014 = 5.950,00 €

Die Berechnung der Erstattung der Entgeltfortzahlung setzt sich also wie folgt zusammen:

6.720,00 €
21 x 5 = 1.600,00 € Entgeltfortzahlung


1.600,00 € x 5.950,00 €
6.720 € = 1.416,67 € Berücksichtigungsfähiges Arbeitsentgelt


1.416,67 € x 80 % = 1.133,34 € Erstattungsfähiger Betrag