HS Produkte
Ist Ihre Firma eine Einrichtung der Jugendhilfe, ein Berufsbildungswerk oder eine ähnliche Einrichtung für behinderte Menschen und beschäftigen Sie Mitarbeiter der Personengruppe 111?
Dann haben Sie die Möglichkeit, für diese Personengruppe den AV-Beitrag unterschiedlich berechnen zu lassen.
Hierzu rufen Sie den Mitarbeiter auf, wählen den Bereich Personal / SV-Angaben und geben den gewünschten Zeitraum an. Auf der Registerkarte Beitragsgruppe im Feld Mindestentgelt AV stehen Ihnen folgende Einstellungsmöglichkeiten zur Verfügung:
- Kein Mindestentgelt: Der AV-Beitrag wird nicht über ein Mindestentgelt berechnet, sondern über das AV-Brutto.
- Mindestentgelt 1% Bezugsgröße: Der AV-Beitrag wird über ein Mindestentgelt berechnet. Dieses beträgt 1% der Bezugsgröße.
- Mindestentgelt 20% Bezugsgröße: Der AV-Beitrag wird über ein Mindestentgelt berechnet. Dieses beträgt 20% der Bezugsgröße.
- Mindestentgelt 80% Bezugsgröße: Der AV-Beitrag wird über ein Mindestentgelt berechnet. Dieses beträgt 80% der Bezugsgröße.