Nur auf Anfrage der Krankenkasse muss eine Bescheinigung zur Gewährung von Kinderpflege-Krankengeld oder Kinderpflege-Verletztengeld erstellt werden.
Nachdem Sie das entsprechende Tageskennzeichen "KK Kinderkrankenbetreuung" in den Arbeits- und Fehlzeiten eingetragen haben, wird diese Bescheinigung deswegen auch nicht automatisch im MeldeCenter erzeugt.
Aus diesem Grund erhalten Sie beim Hinterlegen der oben genannten Fehlzeit einen Hinweis, der Sie darauf aufmerksam macht, den Mitarbeiter zu erinnern, die Entgeltfortzahlung bei der Kasse zu beantragen.
Sollte die zuständige Krankenkasse eine Bescheinigung zur Gewährung von Kinderpflege-Krankengeld oder Kinderpflege-Verletztengeld verlangen, können Sie diese jederzeit im MeldeCenter über die Schaltfläche Meldungen anlegen erstellen.