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HS Lohnabrechnung - Software für Gehaltsabrechnung und Personalabrechnung

Tipp: Betriebsrentenstärkungsgesetz - Förderung für Geringverdiener über betriebliche Altersvorsorge

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Es gibt durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (§ 100 EStG) einen neuen Förderbeitrag für Arbeitgeber, wenn der Arbeitgeber für Mitarbeiter mit einem maximalen laufenden Arbeitslohn von 2200,- EUR brutto eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge zahlt.

Zahlt der Arbeitgeber mindestens 240 Euro im Kalenderjahr in die betriebliche Altersvorsorge ein, kann er 30 % des Beitrages (aber höchstens 144 EUR, entspricht 30 % von 480 EUR) von der Steuer absetzen. Dies erfolgt über die Verrechnung mit der von ihm abzuführenden Lohnsteuer.

Wenn Sie für diese Mitarbeiter eine solche zusätzliche betriebliche Altersvorsorge anbieten und somit von der Förderung profitieren wollen, ist Folgendes zu tun:

 

Betriebsrentenstärkungsgesetz: Förderung für Geringverdiener über betriebliche Altersvorsorge

Beim Berechnen der Verdienstabrechnung wird anhand des Steuerbruttos geprüft, ob der Mitarbeiter ein Geringverdiener ist. Falls dies zutrifft, wird beim Geringverdiener ein Eintrag in das Lohnkonto geschrieben und der entsprechende Betrag mit der Lohnsteuer-Anmeldung automatisch verrechnet.