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HS Lohnabrechnung - Software für Gehaltsabrechnung und Personalabrechnung

Tipp: Betriebsrentenstärkungsgesetz - Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss

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Bei Entgeltumwandlungsvereinbarungen zur betrieblichen Altersvorsorge muss der Arbeitgeber zukünftig unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zahlen. Der verpflichtende Zuschuss kommt in 2 Stufen:
– Ab dem 01.01.2019 gilt er für alle neuen Verträge
– Ab dem 01.01.2022 ist er auch für alle Altverträge (Vertragsabschluss vor dem 01.01.2019) verpflichtend.

Damit Sie bei Entgeltumwandlungen zur betrieblichen Altersvorsorge den Arbeitgeber-Zuschuss ohne großen Aufwand abrechnen können, haben Sie ab der Version 3.00 im Lohnprogramm die Möglichkeit, unter Personal / Altersvorsorge im Fenster Altersvorsorge über die Felder Arbeitgeberzuschuss und Zuschuss (in %) den Arbeitgeberzuschuss anzugeben.

Betriebsrentenstärkungsgesetz: Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss