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Tipps der Woche: Lohnabrechnung

Tipp Lohnabrechnung: BG-Stunden im Elektronischen Lohnnachweis

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Im Folgenenden wird die Nacherfassung von BG- Stunden für Monate mit Quarantäneabrechnungnach § 56 Abs.1 IFSG beschrieben.

Wenn der elektronische Lohnnachweis bisher nicht nur das beitragspflichtige Arbeitsentgelt, sondern auch die Höhe der geleisteten Arbeitsstunden beinhalten muss, ist es notwendig eine Nacherfassung von Stunden für die BG vorzunehmen.

Dafür ist eine neue Lohnart anzulegen, die wie folgt geschlüsselt sein sollte:

 

Hinterlegen Sie diese Lohnart in den „variablen Be- und Abzügen“ bei Mitarbeitern, die in dem betreffenden Monat aufgrund einer Quarantäneverordnung Entschädigungszahlungen erhalten haben. Das Feld für den „Betrag“ lassen Sie bei der Eingabe leer, da dieser bereits mit der Entgeltlohnart „tägliche Erfassung“ berücksichtigt wurde. Eine entsprechende Nachfrage der Anwendung „verneinen“ Sie.

Die Lohnart erscheint nicht auf der Abrechnung, übergibt aber die erfassten Stunden an den elektronischen Lohnnachweis, damit dieser die Stunden, die im „Quarantänemonat“ tatsächlich erarbeitet wurden, korrekt an die BG übermitteln kann.