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Tipps der Woche: Warenwirtschaft

Tipp Warenwirtschaft: Bruttopreisberechnung für EU-Kunden

HS Produkte

Bisher wurde in Verkaufsbelegen mit Bruttopreislisten davon ausgegangen, dass die Preise den jeweils gültigen deutschen Steuerbetrag enthalten.

Für EU-steuerpflichtige Kunden ohne USt-IdNr. kann jedoch ein anderer als der deutsche Steuersatz gelten. In diesen Fällen wird der Nettobetrag des Artikels errechnet und anschließend der für den EU-Kunden gültige Steuerbetrag zur Neuberechnung des Bruttopreises herangezogen. Dieser Berechnungsweg kann jedoch zu Rundungsdifferenzen führen.

Daher können Sie sich mit HS Auftragsbearbeitung / HS Auftragsmanager ab der Version 3.30 02/00 selbst für das Verfahren mit Bruttopreisen für EU-steuerpflichtige Kunden entscheiden.

Diese neuen Optionen finden Sie unter Stammdaten/Weitere Stammdaten/Firma/Preise/Preislisten:

Bei der zweiten Option handelt es sich um die bisherige Berechnung.