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Abstimmung der Buchungszeilen für die neuen internen Lohnarten zur Energiepreispauschale (EPP) mit der Buchhaltung
Für die Umsetzung der EPP gibt es in der Lohnanwendung zwei neue interne Lohnarten:
- AGEP: Mithilfe dieser Lohnart wird die EPP dem Arbeitgeber (über die Lohnsteuer-Anmeldung) erstattet.
- ANEP: Mithilfe dieser Lohnart wird die EPP für den Arbeitnehmer abgerechnet.
Bei beiden Lohnarten muss eine entsprechende Buchungszeile hinterlegt sein:
- Bei der Lohnart AGEP ist die neue interne Buchungszeile '1068' angegeben. Für diese Buchungszeile müssen Sie noch Soll- und Haben-Konto angeben.
- Bei der Lohnart ANEP müssen Sie selbst eine neue Buchungszeile hinterlegen.
Stimmen Sie die Angaben mit Ihrer Buchhaltung ab!
Detaillierte Informationen zur Abrechnung und zur Umsetzung der Energiepreispauschale in der Lohnabrechnung finden Sie unter dem Menüpunkt „?“ – „Wichtiges zur aktuellen Version“ – „Neue Funktionen“.