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Im Falle einer Insolvenz sind bestimmte DEÜV-Meldungen zu erstellen. Wenn Sie in der Firma bzw. beim Mitarbeiter die entsprechenden Angaben erfassen, werden die erforderlichen DEÜV-Meldungen im MeldeCenter automatisch erstellt.
Sie haben im Personalstamm unter Ein- und Austritte folgende Auswahlmöglichkeiten:
- Ende der Beschäftigung: Dieses Kennzeichen verwenden Sie für den Austritt der unter der neuen Betriebsnummer weiterbeschäftigten Mitarbeiter. Es wird eine DEÜV-Meldung 30 erzeugt.
- Weiterbeschäftigung bei Insolvenz: Dieses Kennzeichen verwenden Sie für den Austritt der unter der alten Betriebsnummer weiterbeschäftigten Mitarbeiter. Es wird eine DEÜV-Meldung 33 erzeugt.
- Vortag der Insolvenz / Freistellung: Dieses Kennzeichen verwenden Sie für den Austritt von freigestellten Mitarbeitern. Es wird eine DEÜV-Meldung 71 erzeugt.

Nähere Informationen hierzu finden Sie im Handbuch, Kapitel 4.4.2 "Firma beantragt Insolvenz".