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Tipps der Woche: Lohnabrechnung

Tipp Lohnabrechung: Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

HS Produkte

Ab 01. Januar 2023 löst die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung die Bescheinigung für den Arbeitgeber in Papierform ab.

Auch zukünftig ist der Arbeitnehmer verpflichtet den Arbeitgeber über seine Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Mit dem neuen Programmstand 3.40 02/00 der HS-Personalprogramme kann der Arbeitgeber nun die „offizielle“ Krankschreibung des Arztes über die Kommunikationsserver der Krankenkassen digital abrufen.

Voraussetzung für die Teilnahme an dem Meldeverfahren ist das Erweiterungsmodul „elektronisches Bescheinigungswesen“ und die Erfassung ausgewählter Tageskennzeichen im „Arbeits- und Fehlzeitenkalender“ oder in den Bewegungsdaten unter „Eingabe Verdienstabrechnung“.

Die elektronischen Anfragen werden im Melde Center automatisch zum Versand bereitgestellt, die Rückmeldungen der Krankenkassen dann als Meldeprotokoll zur Verfügung gestellt und abschließend in der Historie des Melde Centers archiviert.

Diese und weitere Informationen zum neuen Verfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erfahren Sie auf unserer Homepage unter folgendem Link:

https://www.hamburger-software.de/fileadmin/user_upload/downloads/sonstiges/Checklisten/elektronische-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung.pdf