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Tipps der Woche: Lohnabrechnung

Tipp Lohnabrechnung: Die neue Unternehmensnummer

HS Produkte

Die Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaften erhalten seit Oktober 2022 eine neue Unternehmensnummer. Diese ersetzt ab dem 1. Januar 2023 die bisher gültige Mitgliedsnummer. Die neue Nummer soll zur Vereinheitlichung und Standardisierung von Meldungen im Datenaustauschverfahren beitragen und dient als trägerübergreifendes Ordnungskriterium.

Die Unternehmensnummer besteht aus insgesamt 15 Ziffern, die ersten zwölf Ziffern folgen einer zufälligen Reihenfolge, die letzten drei Ziffern (001,002,003) werden aufsteigend für weitere zugehörige Unternehmen vergeben.   

In den HS Programmen zur Lohnabrechnung steht Ihnen in den Firmenstammdaten unter den „Betriebs- und Steuerdaten“ mit einem Zeitraum ab “ 11.2022 “ das neue Feld „Unternehmensnummer“ zur Verfügung. Die bisherige Mitgliedsnummer in den SV-Angaben wird ab dem 1. Januar 2023 nicht mehr verfügbar sein.

Der Stammdatenabruf für 2023 kann seit dem 1. November 2022 sowohl - wie gewohnt - mit der alten Mitgliedsnummer als auch mit der neuen Unternehmensnummer durchgeführt werden.

Die HS Programme stellen die Meldungen für den Abruf im UV-Meldeverfahren entsprechend bereit.

Neue Unternehmensnummer der Berufsgenossenschaften in der Lohnabrechnung