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HS News Gesetzliches Wissenswertes

BGH: Entgelt für Rechnungsversand in Papierform bleibt verboten

Wissenswertes

Unternehmen dürfen für den Versand von Papierrechnungen grundsätzlich kein zusätzliches Entgelt von ihren Kunden verlangen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) beschlossen und damit ein älteres Urteil bestätigt.

Immer mehr Unternehmen versenden ihre Rechnungen kostengünstig und schnell per e-mail. Mancher Kunde möchte jedoch weiterhin eine Rechnung in Papierform erhalten. Für den hierdurch entstehenden Aufwand dürfen Unternehmen den Rechnungsempfängern kein zusätzliches Entgelt in Rechnung stellen. Entsprechende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wie der Bundesgerichtshof bereits im Jahr 2014 in einem Urteil festgestellt hatte (Urteil vom 09.10.2014, Az.: III ZR 32/14). In einem kürzlich veröffentlichten Beschluss hat der BGH diese Linie nun bestätigt (Beschluss vom 19.01.2017, Az.: III ZR 296/16).

Ausnahme für Online-Unternehmen

Nach Auffassung des BGH gehört die Abwicklung des privaten Rechtsverkehrs über das Internet noch nicht zum allgemeinen Standard. Deshalb bestehe für Unternehmen, die nicht ausschließlich online handeln, weiterhin eine Vertragspflicht zur Erstellung einer kostenfreien Rechnung in Papierform. Anders sieht die Rechtslage bei Unternehmen aus, die ausschließlich auf elektronischem Wege Produkte und Dienstleistungen anbieten und Verträge abschließen: Sie können laut BGH erwarten, dass ihre Vertragspartner über einen Internetzugang verfügen und imstande sind, die ihnen zugesandten Rechnungen elektronisch aufzurufen. Wünscht ein Kunde dennoch eine Rechnung in Papierform, kann das Unternehmen hierfür ein Entgelt verlangen. Dieses darf jedoch die tatsächlich anfallenden Kosten nicht überschreiten.