Ab dem Wirtschaftsjahr 2017 müssen Unternehmen ihren Anlagespiegel zusammen mit der E-Bilanz elektronisch ans Finanzamt übermitteln. Mithilfe von Finanzbuchhaltungssoftware lässt sich diese Aufgabe effizient erledigen.
Der Gesetzgeber hat den Umfang der E-Bilanz erweitert: Künftig müssen Unternehmen auch den Anlagespiegel auf elektronischem Weg an die Finanzbehörde übermitteln. Hierbei ist die Version 6.0 der E-Bilanz-Taxonomie zu verwenden. Die Aufnahme des Anlagespiegels in die E-Bilanz bedeutet für die Steuerpflichtigen, dass sie im Zuge der Bilanzerstellung zusätzliche Daten angeben müssen. Diese Daten händisch zusammenzutragen ist zeitaufwendig und fehleranfällig, da zahlreiche Positionen zum Anlagevermögen gegenzuprüfen sind. Vor ähnlichen Problemen stehen Unternehmen, die ihre Buchhaltung dem Steuerberater überlassen und diesem den Anlagespiegel nun manuell bereitstellen müssen. Daher empfiehlt es sich, geeignete Software einzusetzen.
Software reduziert den Aufwand deutlich
Die Programme HS Finanzwesen und HS Finanzbuchhaltung helfen ihren Nutzern, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Hierzu bietet der Hersteller das integrierbare, zusätzliche Modul E-Bilanz an. Die Anwendung überführt die in den HS-Programmen gespeicherten Handelsbilanzwerte direkt in das vorgeschriebene XBRL-Datenschema. Bei den Kontenrahmen SKR 03 und SKR 04 werden die Positionen in der Taxonomie sogar automatisch vorbesetzt. Lediglich die Bilanzpositionen zum Anlagespiegel müssen manuell ins Programm eingetragen werden.
Setzt das Unternehmen darüber hinaus auch das HS-Modul Anlagenbuchhaltung ein, kann es seinen Aufwand weiter reduzieren. In diesem Fall werden alle werthaltigen Positionen zum Anlagespiegel automatisch vorbesetzt. Dadurch spart die Buchhaltung viel Zeit und schließt Übertragungsfehler aus.