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Vor der Abrechnung des Monats 06.2018 muss in der Lohnanwendung für jeden aktuell beschäftigten Mitarbeiter
ein Berufsschlüssel angegeben werden. Der Berufsschlüssel muss ab dem 01.06.2018 oder früher gültig sein.
Sie haben für die Angabe des Berufsschlüssels folgende Möglichkeiten:
- Sie können bei jedem Mitarbeiter unter Stammdaten / Personal / SV-Angaben auf der Registerkarte Tätigkeit den Berufsschlüssel erfassen.
- Falls mehrere Mitarbeiter den gleichen Beruf ausüben, bietet es sich an, den Berufsschlüssel über eine Masseneingabe zu erfassen. Diese finden Sie unter Extras / Berufsschlüssel eintragen.