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HS Lohnabrechnung - Software für Gehaltsabrechnung und Personalabrechnung

Tipp: Eingabe des neuen Berufsschlüssels

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Vor der Abrechnung des Monats 06.2018 muss in der Lohnanwendung für jeden aktuell beschäftigten Mitarbeiter
ein Berufsschlüssel angegeben werden. Der Berufsschlüssel muss ab dem 01.06.2018 oder früher gültig sein.
Sie haben für die Angabe des Berufsschlüssels folgende Möglichkeiten:

 

Eingabe des neuen Berufsschluessels - Schritt 1

 

Eingabe des neuen Berufsschluessels - Schritt 2