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Tipps der Woche: Lohnabrechnung

Tipp Lohnabrechnung: Einmalzahlungen aus Vorträgen in Entgeltbescheinigungen

HS Produkte

In einigen Entgeltbescheinigungen werden Einmalzahlungen, z.B. in der Bescheinigung zur Gewährung
von Kinderkrankengeld, oder der beitragspflichtige Teil von Einmalzahlungen, z.B. in der Bescheinigung zur Gewährung von Krankengeld, ausgewiesen.

Mit dem neuen Programmstand 3.20 02/00 können Sie jetzt auch Einmalzahlungen aus Firmenvorträgen und SV-Vorjahreswerten in Entgeltbescheinigungen einfließen lassen.

Im neuen Programmstand besteht die Möglichkeit unter Personal - Eigene Vorträge für einen
Firmenvortrag sowie für SV-Vorjahreswerte Einmalbezüge zu erfassen. Möglich ist dies jeweils auf der neuen Registerkarte Einmalbezüge.

Eigene Vorträge müssen Sie beispielsweise bei Mitarbeitern nach einem unterjährigen Wechsel auf die HS Lohnanwendung erfassen, damit diese Werte in der neuen Lohnanwendung berücksichtigt werden können.