Zum Hauptinhalt springen
HS News Gesetzliches Wissenswertes

Elektronische Lastschrift: Händler müssen ec-Logo entfernen

Wissenswertes
EC-Logo

Ab 1. April 2017 dürfen Händler das einheitliche ELV-Akzeptanz-Logo mit symbolisierter Karte, Stift und den Buchstaben "ec" nicht mehr verwenden. Grund hierfür ist, dass das Unternehmen Mastercard als Inhaber der Markenrechte am „ec“-Zeichen die weitere Nutzung des Logos untersagt.

Seit Jahren verwenden Händler ein Logo, auf dem eine symbolisierte Bank- bzw. Kreditkarte, ein Stift und die Buchstaben "ec" abgebildet sind. Damit signalisieren sie, dass sie Zahlungen per elektronischem Lastschriftverfahren (ELV) akzeptieren.

Zum 1. April 2017 muss dieses sogenannte ELV-Akzeptanz-Logo jedoch sowohl im stationären als auch im Onlinehandel entfernt werden. Dahinter steckt eine Entscheidung des Finanzdienstleisters Mastercard, der für des "ec"-Zeichen Markenrechte in Anspruch nimmt und die weitere Verwendung des ec-Logos mit Karte und Stift untersagt. Das Unternehmen erstellt derzeit eine Brand-Guideline, die die künftige Verwendung des ec-Logos im Detail regelt.

Kostenlos und lizenzfrei nutzbar: ELV-Akzeptanz-Logo vom HDE

Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat ein alternatives SEPA-Lastschrift-Logo entwickelt, das alle Händler im Rahmen der Nutzung und des Angebots eines SEPA-Lastschriftverfahrens lizenzfrei verwenden können. Hierbei ist lediglich die Brand-Guideline des HDE zu beachten. Verschiedene Vorlagen und die Brand-Guideline können unter www.einzelhandel.de/sepa-lastschrift-logo kostenfrei und ohne Anmeldung heruntergeladen werden.