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HS Lohnabrechnung - Software für Gehaltsabrechnung und Personalabrechnung

Tipp Lohnabrechnung: Erstellung der Jahresmeldungen (DEÜV-Meldegrund 50)

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Mit dem Monatswechsel vom Dezember in den Januar wird automatisch der Jahreswechsel durchgeführt. Damit ein Abgleich der relevanten Daten aus dem Vorjahr stattfinden kann, werden die Jahresmeldungen aber erst mit dem Berechnen der Verdienstabrechnungen im Januar im MeldeCenter bereitgestellt. Bitte beachten Sie, dass hierfür alle Mitarbeiter erfolgreich für den Abrechnungsmonat Januar berechnet werden müssen.
Sie können anschließend im MeldeCenter die Meldedateien für den Direktversand mit dem Dienstprogramm Elektronische Meldungen erstellen oder das Prüfprotokoll für den Versand mit sv.net drucken.


Wenn Sie die Jahresmeldungen über den Direktversand verschickt haben, können Sie diese anschließend über die Schaltfläche Meldebescheinigungen drucken auf das dafür vorgesehene Formular ausdrucken.


Die Jahresmeldungen für das Kalenderjahr 2019 müssen spätestens bis 15.02.2020 übermittelt werden.