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Tipps der Woche: Lohnabrechnung

Tipp Lohnabrechnung: Erweiterungsmodul Mehrfirmenverarbeitung

HS Produkte

Sie rechnen mehrere Firmen ab und möchten die Meldungen zur Sozialversicherung effizient und den Anforderungen entsprechend mit HS Personalabrechnung oder HS Personalwesen übermitteln? Dann ist das Erweiterungsmodul Mehrfirmenverarbeitung Pflicht.

Nach Anlage einer zentralen Datenbank und Erstellung des Firmenverbundes können Sie die Stammdaten der Sozialversicherungen oder Berufsgenossenschaften dort für alle Firmen zentral verwalten. Eine Aktualisierung ist nur in der zentralen Datenbank vorzunehmen. Mit dem Datenabgleich werden die Daten an die Datenbanken im Firmenverbund übergeben.

Das zentrale Meldecenter hat die Aufgabe, die Meldungen der beteiligten Firmen zu bündeln. Wichtig: Die Dateinummernverwaltung sorgt bei den Meldungen an die Krankenkassen für eine lückenlose Dateinummernfolge je Empfängernummer, die Meldungen im ELSTAM-Verfahren werden nach Erstellungsdatum und Meldegrund zusammengefasst.

Diese Funktionen machen das Erweiterungsmodul Mehrfirmenverarbeitung bei Abrechnung mehrerer Datenbestände unentbehrlich.

Ausführliche Informationen zum Erstellen von Meldungen bei Einsatz des Erweiterungsmoduls Mehrfirmenverarbeitung erhalten Sie im Handbuch im Kapitel "16.14 Mehrfirmenverarbeitung" auf den Seiten 16-101.