Jede Krankenkasse hat die Möglichkeit, von den Versicherten zusätzlich einen Zusatzbeitrag zu verlangen, falls der Finanzbedarf der Krankenkasse durch die Zuweisung aus dem Gesundheitsfond nicht gedeckt ist.
In der Anwendung HS Personalwesen / HS Personalabrechnung gibt es im Arbeitsgebiet Stammdaten / Sozialversicherung / Gesetzliche Krankenkasse auf der Registerkarte Beiträge zwei Felder, in denen der jeweilige Zusatzbeitrag hinterlegt ist:
- Zusatzbeitragssatz allgemein in %
- Zusatzbeitragssatz Versorgungsbezug in %

Bitte beachten Sie: Der Zusatzbeitrag kann von den Krankenkassen monatlich neu festgesetzt werden. Die Aktualisierung dieses Zusatzbeitrages erfolgt über den Import der SV-Stammdaten. Es sollte also immer ein regelmäßiger Import der SV-Stammdatendatei durchgeführt werden.
Bei rückwirkenden Änderungen des Zusatzbeitrages werden automatisch Nachberechnungen auf Vormonate durchgeführt.