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Land- und forstwirtschaftliche Betriebe: Änderung des Steuersatzes ab 2022

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Land- und forstwirtschaftliche Betriebe: Änderung des Steuersatzes ab 2022

Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, deren Gesamtumsatz im vorangegangenen Jahr nicht mehr als 600.000 Euro betrug, sinkt der Steuersatz für Umsätze ab dem 1. Januar 2022 von 10,7 Prozent auf 9,5 Prozent.

Der gesenkte Steuersatz ist in Zeile 24 (Kennziffer 76/80) der Umsatzsteuer-Voranmeldung (USt 1 A) zu berücksichtigen. Die Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung (USt 1 E) wurde entsprechend angepasst.

Sollte Ihr Betrieb von dieser Änderung betroffen sein, stellen Sie bitte sicher, dass Sie mit dem korrekten Steuersatz in Höhe von 9,5 Prozent arbeiten. Dazu müssen Sie in der HS Anwendung im entsprechenden Steuerkennzeichen einen neuen Steuerschlüssel mit dem korrekten Prozentsatz und einer Gültigkeit ab 1. Januar 2022 anlegen.

Nachzulesen sind die oben beschriebenen Änderungen im BMF-Schreiben vom 23. Dezember 2021 des Bundesministeriums der Finanzen (BMF)

Bei weiteren Fragen zu diesem Thema setzen Sie sich bitte mit Ihrem Steuerberater in Verbindung.