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Ein Zuschuss zum Kurzarbeitergeld ist bis 80% des Unterschiedsbetrags zwischen Soll- und Ist-Entgelt steuer- und sozialversicherungsfrei. Einen solchen Zuschuss können Sie mit einer passenden Lohnart ermitteln.
Vorraussetzung hierfür sind die Einstellungen in der Lohnart bei Art der Versteuerung auf "FP - Steuerfrei (Progressionsvorbehalt)" und bei Sozialversicherungspflicht auf "KU - Zuschuss zum Kug SV-frei/SV-pflichtig".
Eine entsprechende Lohnart finden Sie in den Beispieldaten unter "0760 -Zuschuss zum Kurzarbeitergeld", bzw. kann in Ihrer Firmendatenbank angelegt werden.