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Tipps der Woche: Lohnabrechnung

Tipp Lohnabrechnung: Lohnart "INFL-Inflationsausgleichsprämie"

HS Produkte

Mit dem „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ erhalten Arbeitgeber die Möglichkeit ihren Beschäftigten einen steuer- und sozialversicherungsfreien Betrag von maximal 3.000 Euro zu gewähren. Die sogenannte „Inflationsprämie“ ist rückwirkend vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 befristet und kann in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden.

In der neuen Programmversion 3.40 01/00 Ihrer HS-Personalanwendung stellen wir Ihnen für die Auszahlung der Prämie die Lohnart „INFL-Inflationsausgleichsprämie“ zu Verfügung. Die Einstellungen für Versteuerung und Verbeitragung sind vorbesetzt, die Sachkonten in der internen Buchungszeile 1069 hingegen müssen ergänzt werden. Halten Sie hierzu bitte Rücksprache mit Ihrer Finanzbuchhaltung.

Wichtig: Die neue Lohnart „INFL“ löst einen Eintrag im Lohnkonto aus. Ersetzen Sie deshalb selbstangelegte Lohnarten nach Installation des neuen Programmstandes durch die Lohnart „INFL“.