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Tipps der Woche: Lohnabrechnung

Tipp zur Lohnabrechnung: Lohnsteuerbescheinigung erstellen

HS Produkte

Nachdem die Mitarbeiter im Dezember abgerechnet worden sind, werden im MeldeCenter unter Meldungen senden/empfangen automatisch die erforderlichen Lohnsteuerbescheinigungen für die Erstellung und den Versand angeboten. 

Da der Arbeitgeber verpflichtet ist, den Finanzbehörden bis zum 28.02. des Folgejahres die Lohnsteuerbescheinigungen zu übermitteln, können Sie den Versand der Lohnsteuerbescheinigungen auch erst nach dem Jahreswechsel im Januar durchführen. Sollten Sie also noch Änderungen nachtragen müssen, umgehen Sie dadurch den erneuten Versand einer korrigierten Lohnsteuerbescheinigung.

Bitte beachten Sie: Im Falle von rückwirkenden Korrekturen, werden ab dem Abrechnungsmonat Februar keine korrigierten Lohnsteuerbescheinigungen mehr für das Vorjahr erstellt. Differenzen werden dann in der Lohnsteuerbescheinigung des Folgejahres verrechnet.
Nach dem Versand können Sie im MeldeCenter unter Lohnsteuerbescheinigungen drucken die Bescheinigungen für den Arbeitnehmer drucken. Dies ist schon direkt nach dem Erstellen und Versand der Lohnsteuerbescheinigungen möglich. Sie müssen nicht erst abwarten, bis die Protokolle abgerufen worden sind.