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HS Lohnabrechnung - Software für Gehaltsabrechnung und Personalabrechnung

Tipp: Lohnsteuerbescheinigung erstellen und versenden

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Lohnsteuerbescheinigung erstellen und versenden

Nachdem die Mitarbeiter im Dezember abgerechnet worden sind, werden im MeldeCenter unter Meldungen senden/empfangen automatisch die erforderlichen Lohnsteuerbescheinigungen für die Erstellung und den Versand angeboten.

Da der Arbeitgeber verpflichtet ist, den Finanzbehörden bis zum 28.02. des Folgejahres die Lohnsteuerbescheinigungen zu übermitteln, können Sie den Versand der Lohnsteuerbescheinigungen auch erst nach dem Jahreswechsel im Januar durchführen. Sollten Sie also noch Änderungen nachtragen müssen, umgehen Sie dadurch den erneuten Versand einer korrigierten Lohnsteuerbescheinigung.

Nach dem Versand können Sie im MeldeCenter unter Lohnsteuerbescheinigungen drucken die Bescheinigungen für den Arbeitnehmer drucken. Dies ist schon direkt nach dem Erstellen und Versand der Lohnsteuerbescheinigungen möglich. Sie müssen nicht erst abwarten, bis die Protokolle abgerufen worden sind.