Mitarbeiter, deren regelmäßiges Entgelt zwischen 450,01 und 850,00 € liegt, sind nach der Gleitzone abzurechnen.
Sie geben für den jeweiligen Mitarbeiter unter Personal / SV-Angaben auf der Registerkarte Personengruppe im Feld Gleitzone an, dass der Mitarbeiter nach der Gleitzone abzurechnen ist. Sie haben hier die Auswahl zwischen ’Gleitzone ohne Aufstockung RV’ oder ’Gleitzone mit Aufstockung RV’.

Die Lohnanwendung prüft jeden Monat, ob die obere Grenze der Gleitzone eingehalten wird. Falls in einem Monat der Grenzbetrag von 850,00 € durch laufende oder Einmalbezüge überschritten wird, dann wird die Gleitzonenberechnung automatisch unterbunden. Der Mitarbeiter wird dann wie ein normaler SV-pflichtiger abgerechnet.
Nähere Informationen hierzu finden Sie im Handbuch, Kapitel 12.1.4 "Gleitzone – Abrechnung mit der Lohnanwendung".