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Tipps der Woche: Lohnabrechnung

Tipp Lohnanwendung: Neues Antragsverfahren für das ITSG-Zertifikat

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Die ITSG wird zum 01.07.2023 ein neues Verfahren für die Beantragung des ITSG-Zertifikats einführen. Das neue Antragsverfahren, welches den Anforderungen zur Identifizierung und Authentifizierung nach §95 SGB IV gerecht wird, befindet sich seit Januar 2023 in der Einführungsphase. Gegenwärtig kann für die Verlängerung oder Neubeantragung eines ITSG-Zertifikats aber noch das alte Verfahren genutzt werden.

Unsere Empfehlung: Beantragen Sie bis zum 30.06.2023 über das alte Zertifizierungsverfahren eine Verlängerung Ihres ITSG-Zertifikats - und zwar auch dann, wenn die Gültigkeit des aktuellen Zertifikats bis dahin noch nicht abgelaufen sein wird.

Handlungsbedarf besteht darüber hinaus für Arbeitgeber oder Leistungserbringer, die mit dem für sie ausgestelltem Zertifikat Meldungen für andere Betriebsnummern übertragen. Diese sind - unabhängig vom Ablaufdatum ihres bestehenden Zertifikats - verpflichtet, im 1.Halbjahr 2023 eine Eigenerklärung als Meldestelle abzugeben. Hierzu ist eine Registrierung erforderlich, die erst ab 01.07.2023 kostenpflichtig sein wird.

Ausführlichere Informationen zu dem neuen Antragsverfahren erhalten Sie unter folgenden Links:

https://www.itsg.de/wp-content/uploads/2022/11/Informationen-zu-den-Antragsformen-beim-ITSG-Trust-Center.pdf

https://www.itsg.de/produkte/trust-center/zertifikat-beantragen/