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In der Lohnanwendung können Sie mit der Version 2.60 HS Personalwesen / HS Personalabrechnung unter Stammdaten / Lohnart auf der Registerkarte Vorgaben im Feld Art der Vergütung das neue Kennzeichen 'Urlaubsabgeltung' hinterlegen.

Dieses Kennzeichen verwenden Sie, wenn für einen Mitarbeiter nicht genommener Urlaub als Urlaubsabgeltung abgerechnet werden muss.
Die entsprechende Lohnart sollte bei Sozialversicherungspflicht auf 'EG - SV-pflichtig (Einmalbezug)' und bei Art der Vergütung auf 'Urlaubsabgeltung' geschlüsselt sein. Dadurch werden in einer Arbeitsbescheinigung gemäß §312 SGB III auch die korrekten Beträge vorbesetzt.