Zum Hauptinhalt springen
HS Finanzbuchhaltung Erweiterungsmodule

Tipp: Nicht abzugsfähige Vorsteuer

HS Produkte

In einigen Fällen darf die Vorsteuer nicht vollständig geltend gemacht werden, z.B. bei teilweise privat benutztem Firmen-PKW oder in gemeinnützigen Unternehmen. Hierfür haben Sie die Möglichkeit, ein Steuerkennzeichen einzurichten, mit dem der nicht abzugsfähige Anteil automatisch aus der Vorsteuer herausgerechnet wird, was die Anzahl der erforderlichen Buchungen deutlich reduziert.

  1. Gehen Sie in Stammdaten / weitere Stammdaten / Steuerkennzeichen.
  2. Öffnen Sie das gewünschte Steuerkennzeichen mit einem Doppelklick oder legen Sie über 'Neu anlegen' ein weiteres Steuerkennzeichen an.
  3. Setzen Sie den Haken bei 'Vorsteuer ist nicht voll abzugsfähig'.
  4. Wechseln Sie auf die Registerkarte 'Steuerschlüssel' und öffnen Sie diesen mit einem Doppelklick.
  5. Auf der Registerkarte Steuersatz können Sie nun den Anteil in Prozent angeben, welcher nicht fällig ist und angeben, wie dieser Anteil gebucht werden soll ('Nettobetrag erhöhen' oder 'Auf festes Konto').
  6. Zum Schluss verlassen Sie den Steuerschlüssel über Bestätigen/Schließen und anschließend das Steuerkennzeichen über Speichern/Schließen.

Hinweis: Beachten Sie bitte, dass die UVA-Zuordnung in diesem Fall nicht über den Steuerschlüssel erfolgen kann, sondern beim Steuerkonto hinterlegt werden muss.