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Die Krankenversicherungsbeiträge setzen sich zusammen aus dem allgemeinen Beitragssatz zur Krankenversicherung und dem kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz.
Die Finanzierung des Zusatzbeitragssatzes erfolgt ab 01.01.2019 wieder paritätisch. Dies bedeutet, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte tragen.
In der Lohnanwendung wird dies ab der Version 3.00 berücksichtigt.
