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HS Lohnabrechnung - Software für Gehaltsabrechnung und Personalabrechnung

Tipp: Pfändungsberechnung nach dem Nettoprinzip

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Im Arbeitsgebiet Stammdaten / Weitere Stammdaten / Firma können Sie unter Kennzeichen die Pfändungsberechnung angeben.
Da laut Bundesarbeitsgericht bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens nur noch das Nettoprinzip zulässig ist, kann in der Lohnanwendung ab 2018 die Einstellung 'Abzüge aus Gesamtbrutto (Bruttoprinzip)' nicht mehr ausgewählt werden. Hier steht ab dem Zeitraum 01.2018 nur noch die Einstellung 'Abzüge aus Pfändungsbrutto (Nettoprinzip)' zur Verfügung.

Pfändungsberechnung nach dem Nettoprinzip