Zum Hauptinhalt springen
Tipps der Woche: Warenwirtschaft

Tipp Warenwirtschaft: Steuerwechsel

HS Produkte

Mit dem Corona-Konjunkturpaket der Bundesregierung wurde im Juli 2020 die Mehrwertsteuer vorübergehend von 19% auf 16% gesenkt. Zum 01.01.2021 soll diese wieder auf 19% erhöht werden.

Denken Sie daher daran, rechtzeitig diesen Steuerwechsel in HS Auftragsbearbeitung / HS Auftragsmanager zu hinterlegen, damit Sie Belege mit Liefer- und Leistungsdatum in 2021 mit dem gewünschten Steuersatz erfassen können. Da Sie aktuell immer nur einen Steuerwechsel hinterlegen können, ist vorausgesetzt, dass Sie keine Belege mehr erfassen, welche mit dem Liefer- und Leistungsdatum in den Zeitraum vor dem 01.07.2020 fallen.

Tipp:
Wenn Sie mehrere Gültigkeitszeiträume benötigen, warten Sie auf den Masterstand 3.30 02/00, welcher Ihnen Mitte Dezember zur Verfügung stehen wird. Hier wird die Eingabe von mehreren Steuerwechseln möglich sein.

Sollten sonst keine Besonderheiten mit speziellen Sachkonten oder Steuerschlüsseln bei Ihnen vorliegen, können Sie den Steuerwechsel einfach unter Stammdaten/Buchungsangaben in den Steuerkennzeichen hinterlegen:

 

Achten Sie hierbei darauf, dass Sie den Steuerwechsel in allen Steuerkennzeichen für die entsprechenden Geschäftsvorfälle hinterlegen. Ggfs. müssen Sie den Steuerwechsel auch in den einzelnen EU-Ländern hinterlegen.

Bei Fragen zu Sachkonten und Steuerschlüssel bitten wir Sie Rücksprache mit Ihrer Buchhaltung zu halten.

Ein Merkblatt speziell für den kommenden Steuerwechsel werden wir Ihnen noch rechtzeitig zur Verfügung stellen. Hier werden wir Ihnen auch die o. g. neue Funktion für mehrere Gültigkeitszeiträume vorstellen, welche Ihnen ab dem Stand 3.30 02/00 zur Verfügung stehen wird.