Bisher waren für Mitarbeiter in der Personengruppe 107 (behinderte Menschen in Werkstätten) und 111 (Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe, Berufsbildungswerken) keine besonderen Angaben zur Tätigkeit in den SV-Meldungen nötig. Nun muss die Beschäftigungsstatistik an den EU-Maßstab angeglichen werden und ab 01.12.2014 für diese Personengruppen ein konkreter Tätigkeitsschlüssel gemeldet werden.
Ab Version 2.50 01/08 der Anwendung HS Personalwesen / HS Personalabrechnung können Sie daher für diese Mitarbeiter unter Stammdaten / Personal / SV-Angaben auf der Registerkarte Tätigkeit einen Tätigkeitsschlüssel hinterlegen.
Die Angabe des Tätigkeitsschlüssels ist Pflicht. Falls der Tätigkeitsschlüssel ab dem 01.12.2014 nicht hinterlegt ist, werden Sie einen diesbezüglichen Hinweis bei der Verdienstabrechnung erhalten.