Wenn Sie ein Gehalt anteilig berechnen wollen, z.B. im Falle von Krankheitstagen, bietet sich die sogenannte Teilmonatsberechnung an. Die Teilmonatsberechnung setzt die Arbeitstage des Teilmonats ins Verhältnis zu den Arbeitstagen des Gesamtmonats. Sie können festlegen, nach welchem Kriterium eine Teilmonatsberechnung durchgeführt wird. Grundlage für die Ermittlung ist der Kalender in den Arbeits- und Fehlzeiten des Mitarbeiters. Als Vergleichsgrößen werden SV-Tage, Regelarbeitstage, entlohnte Regelarbeitstage, Kalendertage und tatsächliche Arbeitstage herangezogen.
Beim Hinterlegen einer Lohnart in den festen Be- und Abzügen eines Mitarbeiters können Sie folgende Einstellungen für die Teilmonatsberechnung wählen:
- Keine Teilmonatsberechnung: der feste Be- oder Abzug wird immer in voller Höhe abgerechnet.
- Teilmonatsberechnung nach tatsächlichen Arbeitstagen: Der feste Be- oder Abzug wird anteilig nach den Tagen berechnet, an denen der Mitarbeiter tatsächlich gearbeitet hat.
- Teilmonatsberechnung nach entlohnten Regelarbeitstagen: Die entlohnten Regelarbeitstage umfassen die tatsächlichen Arbeitstage zuzüglich der Tage mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung (z.B. Urlaub, krank mit LFZ, Feiertage).
- Teilmonatsberechnung nach SV-Tagen: Eine Teilmonatsberechnung findet nur bei weniger als 30 SV-Tagen statt.
- Teilmonatsberechnung nach Kalendertagen. Rechenweg: Entgelt geteilt durch Kalendertage des Gesamtmonats mal Kalendertage abzüglich der unbezahlten Fehltage.
- Teilmonatsberechnung nach Steuertagen abzüglich Fehltagen (z.B. für beschränkt Steuerpflichtige, bei denen die Steuertage aus dem Kalender ermittelt werden). Fehlt der Mitarbeiter den gesamten Monat, ist das Ergebnis 0; negative Werte können nicht entstehen.
Folgende Kennzeichen können Sie wählen, wenn der Betrag des festen Be- oder Abzugs unter bestimmten Bedingungen nicht abgerechnet werden soll:
- Sperre, wenn SV-Tage < 30: Der feste Be- oder Abzug wird nicht abgerechnet, wenn die SV-Tage kleiner als 30 sind oder wenn eine der folgenden Fehlzeiten im Berechnungszeitraum eingetragen ist: 'KG' (Krankengeld), 'KK' (Kinderkrankenbetreuung), 'FU' (fehlt unentschuldigt), `UU` (unbezahlter Urlaub), 'SI' (illegaler Streik) oder 'SL' (legaler Streik).
- Sperre, wenn entlohnte Regelarbeitstage = 0: Der feste Be- oder Abzug wird nicht abgerechnet, wenn der Mitarbeiter im laufenden Monat keinen entlohnten Regelarbeitstag hat. Im anderen Fall wird der feste Be- oder Abzug in voller Höhe abgerechnet.
- Sperre, wenn entlohnte Regelarbeitstage < 14: Der feste Be- oder Abzug wird nicht abgerechnet, wenn der Mitarbeiter im laufenden Monat weniger als 14 entlohnte Regelarbeitstage hat. Im anderen Fall wird der feste Be- oder Abzug in voller Höhe abgerechnet. Zum Beispiel bei AG-Zuschüssen zu vermögenswirksamen Leistungen oder zur betrieblichen Altersvorsorge.
Weitere Informationen finden Sie im Handbuch in Kapitel 10.2 "Feste Be- und Abzüge / Gehalt nur anteilig: Teilmonatsberechnung".
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