Sie möchten Ihre Steuerkonten zum Jahreswechsel zusammenführen? Die Anwendung nimmt Ihnen die Arbeit hierfür über die Jahresabschlussfunktion ab.
Damit in der Umsatzsteuer-Voranmeldung (UVA) des neuen Geschäftsjahres nur die Steuern des neuen Jahres ausgewiesen werden und die Verprobung korrekt ist, müssen die Salden der Steuerkonten im alten Jahr zusammengeführt werden. Dafür steht Ihnen die Abschlussart 'Zusammenführung' zur Verfügung, mit deren Hilfe die erforderlichen Buchungen automatisch erstellt werden.
Was übernimmt die Abschlussart 'Zusammenführung' für Sie?
- Für alle Steuerkonten wird der Saldo im alten Wirtschaftsjahr auf einem Konto zusammengeführt, z.B. das Konto 1789 'Umsatzsteuer lfd. Jahr'.
- Das Zusammenführungskonto wird abgeschlossen und der Saldo auf ein Konto vorgetragen, das im neuen Wirtschaftsjahr die Steuer des Vorjahres ausweist, z.B. das Konto 1790 'Umsatzsteuer Vorjahr'.
Welche Konten brauchen Sie (Arbeitsgebiet Stammdaten / Sachkonto)?
- Konto "Altes Wirtschaftsjahr" anlegen: z.B. 1789 'Umsatzsteuer lfd. Jahr'
- Konto "Neues Wirtschaftsjahr" anlegen: z.B. 1790 'Umsatzsteuer Vorjahr'
- Kontoart: (sonstiges) Bilanzkonto
- Zuordnung: Passivkonto
- Steuerart: nicht steuerbar
Eine Abschlussgruppe für die Zusammenführung der Steuerkonten muss vorhanden sein (Arbeitsgebiet Weitere Stammdaten / Abschlussgruppe):
- Ordnungsbegriff / Bezeichnung: z.B. ZUS 'Zusammenführung Steuerkonten'
- Abschlussart: Zusammenführung
- Altes Wirtschaftjahr: z.B. 1789 'Umsatzsteuer lfd. Jahr'
- Neues Wirtschaftsjahr: z.B. 1790 'Umsatzsteuer Vorjahr'
- Schlussbilanzkonto: z.B. 9901 'Jahresabschluss Sachkonten'
- Eröffnungsbilanzkonto: z.B. 9001 'Saldovorträge Sachkonten'
- Bereichszuordnung: Hinzufügen eines Bereichs nach Kontoart 'Steuerkonto'
Wenn alle Vorbereitungen getroffen sind, führen Sie den Jahresabschluss für die Abschlussgruppe ZUS 'Zusammenführung Steuerkonten' durch (Arbeitsgebiet Belege / Jahresabschluss).