Zum Hauptinhalt springen
Tipps der Woche: Lohnabrechnung

Tipp Lohnabrechnung: Anleitung zur Erstellung der euBP-Datei in der HS Lohnanwendung

HS Produkte

Um die euBP-Datei in Ihrer HS Lohnanwendung zu erstellen, folgen Sie bitte den unten beschriebenen Schritten. Beachten Sie dabei die Voraussetzungen und Empfehlungen, um einen reibungslosen Ablauf des Prozesses zu gewährleisten.

Voraussetzungen

  1. Sie verfügen mindestens seit Januar 2023 über das Erweiterungsmodul „Monats-DEÜV“.
  2. Ab Januar 2023 müssen alle DEÜV-Meldungen und Beitragsnachweise maschinell über das Melde-Center versendet worden sein. Meldungen, die in der Meldehistorie als „manuell“ gekennzeichnet und nicht versendet wurden, können vom Programm für die Archivierung nicht berücksichtigt werden. Solche Meldungen sind mit einem Malstift-Symbol markiert.
  3. Falls Sie das Erweiterungsmodul „Mehrfirmenverarbeitung“ verwenden, prüfen Sie bitte, ob mehrere Firmen/Datenbanken mit der gleichen Betriebsnummer verwaltet werden. Diese sollten zeitnah zu einem Datenbestand zusammengeführt werden, da die Bereitstellung der Daten über die euBP nur für eine Betriebsnummer erfolgen kann. In diesen Fällen kann bis zum 31. Dezember 2026 eine Befreiung bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden.
  4. Da die Maske zur „Aufforderung zur elektronisch unterstützten Betriebsprüfung“ exklusiv ist, sollten zuvor alle notwendigen Berechnungen erfolgreich abgeschlossen worden sein.

 

Schritt-für-Schritt Anleitung

1. Starten Sie die Betriebsprüfung:

2. Geben Sie die Daten ein: