Mit dem neuen elektronischen Meldeverfahren zur Beitragsdifferenzierung der Pflegeversicherung (DaBPV) werden die Elterneigenschaft und die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder automatisch in Ihre Lohnanwendung übernommen. Dieser Beitrag beschreibt die Voraussetzungen und das Vorgehen zur Erstellung der erforderlichen DaBPV-Meldungen.
Voraussetzungen
Für die Erstellung der DaBPV-Meldungen müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Die betroffene Person ist gesetzlich pflegeversicherungspflichtig.
- Im Personalstamm ist unter „Persönliche Daten“ die Steuer-Identifikationsnummer hinterlegt.
Nur wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Meldung erstellt werden.
Erstellung der DaBPV-Meldungen
Für die betroffenen Mitarbeiter wird jeweils eine Meldung zum Beginn und Ende des „Abonnements“ erzeugt. Gehen Sie dazu wie folgt vor:
- Öffnen Sie entweder „Abrechnung > Melde Center“ oder „Abrechnung > Verdienstabrechnung“.
- Klicken Sie auf die Schaltfläche „Meldungen erstellen“.
- Die DaBPV-Meldungen werden anschließend im MeldeCenter zur Übermittlung bereitgestellt.
Hinweis:
Abmeldungen mit einem Datum in der Zukunft können erst ab dem entsprechenden Kalendertag versendet werden.