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Tipps der Woche: Lohnabrechnung

Tipp Lohnabrechnung: Erweiterung des ELStAM-Abrufs um die Basisbeiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung

HS Produkte

Damit Sie die aktuelle Fassung des ELStAM-Verfahrens ab Januar 2026 nutzen können, wird das Meldeverfahren für die Monate November und Dezember 2025 in den HS-Personalprogrammen außer Kraft gesetzt. Hier erfahren Sie, welches Vorgehen wir für den Zeitraum des Versandstopps empfehlen.

Mitarbeitende mit Eintritt nach dem 11. November 2025

  1. Melden Sie den Mitarbeiter über Elster-Online an.
  2. Öffnen Sie im Programm die Lohnsteuerangaben und wählen Sie das „Papierverfahren“.
  3. Tragen Sie die ELStAM-Werte des Mitarbeiters manuell unter „Merkmale“ ein.
  4. Rechnen Sie die Monate November und Dezember mit dieser Einstellung ab.
  5. Ab Januar 2026 aktivieren Sie wieder das ELStAM-Verfahren.
    • Legen Sie in den Personalstammdaten unter „Lohnsteuerangaben“ einen neuen Zeitraum an.
    • Stellen Sie den Mitarbeiter erneut auf „ELStAM-Verfahren / Hauptbeschäftigung“ um.
  6. Erstellen Sie im MeldeCenter Ihrer HS-Anwendung unter „Anlegen und ergänzen“ eine ELStAM-Ummeldung.
    Diese Ummeldung ist erforderlich, damit die Werte elektronisch eingelesen werden können.

Wichtig: Das für November und Dezember hinterlegte Papierverfahren bleibt in den Personalstammdaten bestehen, da Werte aus ELStAM-Ummeldungen nicht rückwirkend eingelesen werden können.

 

Mitarbeitende mit Eintritt im Dezember 2025

  1. Öffnen Sie die Lohnsteuerangaben und wählen Sie unter „Allgemein > Weitere Angaben“ die Option „Vorläufige Merkmale“ aus.
  2. Hinterlegen Sie anschließend die ELStAM-Werte des Mitarbeiters manuell unter „Merkmale“.
  3. Im Eintrittsmonat Dezember greift die Anwendung auf diese vorläufigen Angaben zu.
  4. Nach der Aktivierung des ELStAM-Verfahrens im Januar 2026 werden Anmeldungen mit dem Referenzdatum des Eintritts automatisch erstellt. Diese Anmeldungen müssen versendet werden, damit der Mitarbeiter korrekt angemeldet ist. Die vorläufigen Merkmale verlieren im Folgemonat ihre Funktion, können aber im Personalstamm verbleiben.