In diesem Tipp erfahren Sie, welche Fehlkennzeichen bei der Teilnahme von Mitarbeitenden an Rehabilitationsmaßnahmen zu verwenden sind.
Wenn Ihr Mitarbeiter an einer Rehabilitationsmaßnahme teilnimmt, ist zu klären, ob er während dieser Zeit Anspruch auf Entgeltersatzleistungen der Rentenversicherung hat oder ob der Arbeitgeber zur Entgeltfortzahlung verpflichtet ist.
Zahlt der Arbeitgeber das Entgelt weiter, ist das Kennzeichen „KF“ zu setzen, übernimmt die Rentenversicherung die Entgeltersatzleistung, ist das Kennzeichen „UG – Übergangsgeld“ zu wählen, unabhängig davon, ob der Mitarbeiter vorher sechs Wochen krank war oder direkt in die Reha geht. Das Kennzeichen „UG“ verkürzt ebenso wie das Kennzeichen „KG“ sofort die SV-Tage.
Ist das Kennzeichen „UG“ gesetzt, sollten Sie nach erfolgreicher Abrechnung die Meldung für die Entgeltbescheinigung mit der Datenart „Übergangsgeld“ im MeldeCenter unter „Anlegen und ergänzen“ erstellen und versenden.
Ausnahme: Wurde für den Mitarbeiter unmittelbar vor der Rehabilitationsmaßnahme eine Entgeltbescheinigung für den Anspruch auf Krankengeld erstellt, erstellt die Anwendung keine neue Bescheinigung für das Übergangsgeld, da der Mitarbeiter nach der letzten Bescheinigung keine weiteren Lohnzahlungen vom Arbeitgeber erhalten hat. In diesem Fall muss sich die Rentenversicherung an die zuständige Krankenkasse wenden, um die erforderlichen Nachweise zu erhalten.