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Tipps der Woche: Lohnabrechnung

Tipp Lohnabrechnung: Pflege der Krankenkassenangaben

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Bei der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen an die Krankenkassen werden die von den Krankenkassen gepflegten Daten genutzt. Diese Daten werden durch den SV-Stammdatenimport in Ihre Lohnanwendung importiert und beinhalten unter anderem die IBAN, Adressen und mögliche Umlagesätze.

Bei der Überweisung Ihrer Sozialversicherungsbeiträge ist es notwendig, eine korrekte IBAN zu hinterlegen. Um die IBAN einer Krankenkasse zu überprüfen, können Sie über „Stammdaten/Sozialversicherung/Gesetzliche Krankenkassen“ eine Krankenkasse öffnen und im Reiter „Allgemein“ die Lupe am Ende des IBAN-Felds anklicken, um die möglichen und momentan gültigen IBAN auszuwählen.

Falls Sie von der Krankenkasse eine andere IBAN erhalten haben, diese jedoch nicht in der Auswahl bereitsteht, wurde uns diese nicht in der SV-Stammdatendatei zur Verfügung gestellt.

Wenden Sie sich in solchen Fällen an die zuständige Krankenkasse und bitten Sie diese, die Bereitstellung der betroffenen IBAN an die ITSG zu veranlassen, damit diese eine Änderung vornehmen kann.