Im MeldeCenter bereitgestellte Meldungen sind zu den vorgeschriebenen Fälligkeiten zu versenden, aber auch Prüfergebnisse und Rückmeldungen sind zeitnah abzurufen und zu verarbeiten. Bedenken Sie, dass Krankenkassen ihre Rückmeldungen nach 30 Tagen löschen können. Wurden diese zuvor nicht abgerufen, fehlen Ihnen unter Umständen abrechnungsrelevante Daten.
Ähnlich verhält es sich mit nicht eingegangenen Prüfergebnissen. Fehlen diese, kann das die Übermittlung weiterer Meldungen oder zum Ende des Monats sogar den Monatswechsel blockieren.
Bei Wartezeiten länger als eine Woche, zögern Sie nicht, sich direkt mit der Annahmestelle in Verbindung zu setzen und um die erneute Bereitstellung der Prüfergebnisse zu bitten.
Unter folgendem Link finden sie Telefonnummern und E-Mail-Adressen der jeweiligen Annahmestellen:
https://www.hamburger-software.de/service-support/kundenbereich/merkblatt-suche/15156