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Tipps der Woche: Lohnabrechnung

Tipp Lohnabrechnung: Überlassung eines Dienstrades per Gehaltsumwandlung

HS Produkte

Bei Überlassung eines Dienstrades zahlt der Arbeitnehmer die Monatsraten aus seinem Bruttolohn in Form einer Barlohnumwandlung. Darüber hinaus hat er den geldwerten Vorteil für den Anteil der privaten Nutzung mit 0,25 % des Listenpreises zu versteuern. Diese steuerliche Regelung gilt seit 01.2020 für Fahrräder und Pedelecs (bis 25 km/h).

Sie verwenden HS Personalwesen und möchten den geldwerten Vorteil mit Hilfe von Folgelohnarten abrechnen:

Erfassen sie mit der Lohnart „0702- Ermittlung ¼ Listenpreis“ den vollen Bruttolistenpreis. Die Lohnart berechnet das auf volle Hunderter abgerundete Viertel des Bruttolistenpreises und gibt diesen Betrag an die Folgelohnart „0703- Dienstrad 0,25%“ weiter und berechnet den zu versteuernden geldwerten Vorteil von 1%.

Sie verwenden HS Personalabrechnung oder möchten den geldwerten Vorteil für das Dienstrad ohne  Folgelohnarten abrechnen:

Erfassen Sie das bereits auf volle Hunderter abgerundete Viertel des Bruttolistenpreises in der Lohnart „0704- Dienstrad 1%“. Es erfolgt die Berechnung des geldwerten Vorteils von 1%.

Die Abrechnung der Gehaltsumwandlung kann über die Bruttoabzugslohnart „0605- Leasingrate Dienstrad“ durchgeführt werden.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie im Merkblatt 15828  auf unserer Homepage.