In der neuen Version 2.60 der HS Auftragsbearbeitung / HS Auftragsmanager wurde die bisherige Belegart “GS-Gutschrift“ in “GS- Rechnungskorrektur/Gutschrift“ umbenannt. Im Sinne des § 14 UStG kann eine Rechnungsstellung des Lieferers an den Empfänger durch eine Gutschrift des Empfängers an den Lieferer ersetzt werden ("Rechnungsstellung im Gutschriftweg"). Die Abrechnung erfolgt also nicht wie gewöhnlich durch den Lieferanten mittels einer Rechnung, die an den betroffenen Kunden gesendet wird, sondern umgekehrt durch den Kunden mittels Erstellung einer Gutschrift und dessen Zusendung an den Lieferanten. Schuldner der Umsatzsteuer ist dann der Empfänger der Gutschrift. Diese spezielle Art der Gutschrift entspricht nicht der "üblichen" Art einer Gutschrift, die ein Unternehmen seinem Kunden ausstellt. Daher wurde empfohlen, sog. kaufmännische Gutschriften, die üblicherweise zur Rechnungskorrektur ausgestellt werden, künftig nicht mehr als „Gutschrift“ zu bezeichnen, sondern z.B. als „Stornorechnung“ oder „Rechnungskorrektur“. Ab der Version 2.60 sind aus dem o.g. Grund folgende Änderungen implementiert worden:
- Die bisherige Belegart “GS-Gutschrift“ wird in “GS- Rechnungskorrektur/Gutschrift“ umbenannt.
- Im Feld Steuertext ist folgender Hinweis vermerkt: “Bei dieser Gutschrift handelt es sich um eine Rechnungskorrektur und nicht um eine Rechnung im Gutschriftsverfahren gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG.“
WICHTIG: Diese Änderung wirkt sich nur auf neue Datenbanken aus. Bei bereits bestehenden Datenbanken müssen die Bezeichnung der Belegart und der Steuertext manuell geändert werden.