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HS Lohnabrechnung - Software für Gehaltsabrechnung und Personalabrechnung

Tipp: Umlage 2 und Erstattungsantrag bei Mutterschutz

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Das Umlageverfahren U2 gilt für alle Arbeitgeber, unabhängig von der Anzahl ihrer Beschäftigten. Das Umlageverfahren U2 erstattet Aufwendungen, die der Arbeitgeber aufgrund des Mutterschutzgesetzes zu tragen hat. Dazu gehören der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld und der Mutterschaftslohn (bei Beschäftigungsverbot außerhalb der Mutterschutzfrist) sowie der AG-Anteil der SV-Beiträge zum Mutterschaftslohn.
Für den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ist eine Bezugslohnart zu verwenden. Hierfür steht als Vorbesetzung die Lohnart "0740 - Zuschuss zum Mutterschaftsgeld" in den Beispieldaten zur Verfügung. Für den Mutterschaftslohn ist in der Regel für Lohnempfänger eine Bezugslohnart und für Gehaltsempfänger eine Erfassungslohnart zu verwenden (wie bei Entgeltfortzahlung Krankheit).
Die entsprechenden Lohnarten, die Sie beim Mitarbeiter hinterlegen, müssen auf der Registerkarte Vorgaben im Feld Art der Vergütung das Kennzeichen ’MK - Zuschuss Mutterschaftsgeld’ bzw. ’MF - Mutterschaftslohn (bei Beschäftigungsverbot)’ haben. Nur dann ist die richtige Verarbeitung gewährleistet.
Um anschließend die Erstattungsanträge nach dem AAG (Aufwandsausgleichsgesetz) im MeldeCenter versenden zu können, müssen dort noch folgende Angaben ergänzt werden: