Ausgewählte Betriebe sind ab Januar 2022 verpflichtet, eine monatliche Verdiensterhebung an die statistischen Landesämter zu übermitteln.
Die neue Erhebung wird einmalig für den Monat April 2021 (zu melden im Mai 2021) und dann ab Januar 2022 monatlich erstellt. Die bisherigen Verdiensterhebungen laufen mit der Fälligkeit für das vierte Quartal 2021 aus.
Für die neue Verdiensterhebung benötigen Sie das Erweiterungsmodul „Statistikmeldungen“ und den neuen Programmstand 3.20 04/00.
Zunächst ist es notwendig, auf der Internetseite des statistischen Bundesamtes https://core.estatistik.de/core/. eine Registrierung zu beantragen. Die vom Bundesamt nach erfolgreicher Registrierung vergebene Kennung und das Passwort hinterlegen Sie im Dienstprogramm „Elektronische Meldungen“ unter „Extras/Einstellungen“ im Bereich „Verfahren-Statistikmeldungen“.
In der Lohnanwendung aktivieren Sie zunächst das „Statistikmodul“ im Menü „Extras/Einstellungen/Arbeitseinstellungen/Erweiterungsmodule“, anschließend wechseln Sie zum Arbeitsgebiet „Elektronische Meldungen/Versand über Dienstprogramm/Meldungsauswahl“, aktivieren das Kontrollkästchen „Statistikmeldungen“ und hinterlegen unter "Meldungseinstellungen/ Statistikmeldungen" nochmals Kennung und Passwort. Überprüfen Sie bitte, ob im Arbeitsgebiet „Absenderinformationen“ Vor-und Nachname des Sachbearbeiters hinterlegt sind.
Für die Erfassung und Bearbeitung der berichtspflichtigen Fima wurde unter „Stammdaten/Berichtspflichtiger für Statistikmeldungen“ ein neues Arbeitsgebiet angelegt. Bitte erfassen Sie hier die Berichtseinheits-ID, die Sie in der Registrierungsbestätigung vom Statistischen Bundesamt erhalten haben, übernehmen Sie die Gültigkeit ab 04.2021 und erfassen auf den übrigen Registerkarten die entsprechenden Angaben und speichern diese ab.
Nach erfolgreicher Berechnung des Monats April (evtl. „Neuberechnung erzwingen“) steht die Verdiensterhebung im "Meldecenter" zum Versand bereit. Eine weitere Bearbeitung vor dem Versand ist nicht notwendig.
Hinweis: Sollten Sie das Erweiterungsmodul „Mehrfirmenverarbeitung“ nutzen, ist es korrekt, dass die Statistiken in der „Zentralen Datenbank“ nicht zusammengefasst werden, dies übernimmt der Empfänger nach Erhalt der Meldung.